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DORMAGO

Behörde für das Wohn- und Teilhabegesetz legt Bericht vor

18.06.2019 / 11:27 Uhr — RKN / bs

Rhein-Kreis Neuss. Die Belange der Seniorinnen und Senioren sowie der Menschen mit Behinderung sind immer schon ein Thema, denen sich Politik und Verwaltung mit Nachdruck gewidmet haben. Dies kommt auch im neuen Bericht über die vielfältige Arbeit der Behörde für das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) zum Ausdruck. Der Rhein-Kreis Neuss als WTG-Behörde (früher Heimaufsicht) hat die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Standards etwa in den Altenheimen zu überprüfen.

„Der Bericht zeigt, dass die Menschen im Rhein-Kreis Neuss in allen Wohnformen im Sinne des WTG auf die Prüfungen und die damit verbundene Qualitätssicherung durch die Kreisverwaltung vertrauen können“, schreibt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke im Vorwort. In nur wenigen Einrichtungen sei ein ordnungsbehördliches Handeln erforderlich gewesen. „Die weit überwiegende Anzahl der Häuser bei uns leistet so gute Arbeit, so dass es gar nicht erst zu Beschwerden bei der ,Heimaufsicht‘ kommt“, so Petrauschke.

In den Berichtsjahren 2017 und 2018 hat die WTG-Behörde insgesamt 47 Regelprüfungen und 57 Anlassprüfungen in den klassischen Pflegeeinrichtungen durchgeführt. In fünf Fällen erfolgte ein freiwilliger Belegungsverzicht der Einrichtung, in drei Fällen gab es einen behördlich angeordneten Aufnahmestopp. Beschwerden wurden über 21 von 46 Einrichtungen laut, womit 25 Einrichtungen ohne negative Feststellung blieben. Außerdem gab es zehn Einrichtungen mit nur einer Beschwerde. „Der überwiegende Teil der Beschwerden war nur teilweise begründet. Offenbar gibt es häufig eine Diskrepanz zwischen der subjektiven Wahrnehmung und den gesetzlichen Anforderungen“, so die Experten, die von einem „insgesamt guten Niveau der Pflege- und Betreuungsqualität im Rhein-Kreis Neuss“ berichten.

Zur Arbeit der WTG-Behörde gehören unangemeldete Routine-Kontrollen ebenso wie anlassbezogene Überprüfungen, wobei je nach Bedarf auch unabhängige Sachverständige einbezogen werden. Neben diesen Instrumenten wird die Beratung der Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten, der Angehörigen und Betreuer sowie des Einrichtungspersonals und der Betreiber immer wichtiger. Dabei geht es zum Beispiel um Fragen der Pflegequalität, der baulichen Voraussetzungen oder auch der Mitwirkungsrechte. Pressefotos